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Landesfamilienpass 2024 mit neuen Angeboten

Landesfamilienpass 2024 mit neuen Angeboten (Bild vergrößern)
Der Landesfamilienpass sowie die dazugehörigen Gutscheinkarten für das Jahr 2024 sind ab sofort beim Rathaus, Einwohnermeldeamt erhältlich. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg.


Familien können einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
 

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Familien, die wohngeld-,bürger- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

In den Landesfamilienpass können neben der berechtigten Person bis zu 4 weitere erwachsene Begleitpersonen, zu denen die Kinder einen Bezug haben, eingetragen werden. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.
 
Neue Angebote 2024:


-          Freizeitpark Traumland Sonnenbühl
-          Spieleland, Eishalle und Kartbahn Adelberg
-          Urweltsteinbruch Holzmaden
-          Miniaturwelten Stuttgart
-          Festival Science & Theatre – experimenta / Theater Heilbronn
-          Biosphärenreservat Schwäbische Alb
-          Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne Grafenhausen
-          Freizeitzentrum Hardtsee Ubstadt-Weiher


Wichtig:
Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt werden, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil ist.

Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Die Listen aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatlichen Einrichtungen, die den Inhabern des Landesfamilienpasses kostenlosen bzw. ermäßigten Eintritt gewähren finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unter:  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/bw-gestalten/gerechtes-baden-wuerttemberg/familie-kinder/landesfamilienpass.
Weitere Informationen erhält man beim Bürgermeisteramt Ellenberg, Bürgerbüro Frau Blumenstock-Pflanz, Tel. 07962/9030-11.