Frühzeitig an den Führerscheinumtausch denken
Meldung aus EllenbergBitte beachten Sie die Fristen für den Umtausch Ihres Führerscheins.
Aktuell wichtig:
Geburtsjahr ab 1971 oder später - Frist 19.01.2025
Wo und wie muss getauscht werden?
Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes (i.d.R. Landratsamt Ostalbkreis). Der Umtausch ist auch im Bürgerbüro unseres Rathauses möglich.
Neben dem biometrischen Passbild brauchen Sie zudem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, so dass die Behörde den vorgelegten alten Führerschein eindeutig zuordnen kann.
Kosten: 25 Euro
Die Gültigkeit des neuen Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.