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Wasserablesung mit Ablesekarten

Wasserablesung mit Ablesekarten (Bild vergrößern)

Sie haben einen Ablesebrief für Ihre Wasseruhr erhalten.
Bitte füllen Sie die beigefügte Postkarte genau aus und geben diese bis spätestens 31. Oktober 2024 auf dem Rathaus ab.
 
So wird’s gemacht:
1. Identifikation des jeweiligen Wasserzählers
Vergleichen Sie die Zählernummer an der Wasseruhr mit der vorgedruckten Nummer auf der Ablesekarte.


2. Ablesen des Zählers
Bitte übertragen Sie die Ziffern (in der Regel 5) exakt in die Ablesekarte. Bei Wasserzählern gibt es im Gegensatz zu Stromzählern keine Nachkommastellen. Es werden volle Kubikmeter abgelesen.


3. Ablesedatum angeben


4. Ablesekarte unterschreiben


5. Karte abschicken oder auf dem Rathaus abgeben.
Sie können uns den Zählerstand auch telefonisch (07962/9030-17), per Fax (07962/9030-50) oder per E-Mail () bis spätestens 31.10.2024 übermitteln.
 
Erhalten wir die Ablesedaten nicht rechtzeitig, müssen wir den Verbrauch für das Jahr 2024 schätzen. Da diese Maßnahme erfahrungsgemäß für beide Seiten keine befriedigende Lösung darstellt, bitten wir die Grundstückseigentümer dringend, dafür zu sorgen, dass die Ablesedaten bis zum genannten Termin bei uns vorliegen.
 
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns im Voraus.
 
Des Weiteren möchte die Gemeindeverwaltung darauf hinweisen, dass durch diese Ablesung der Jahresverbrauch für das Jahr 2025 festgelegt wird. Dieser Verbrauch ist auch die Grundlage für die Festlegung der Abschlagszahlung im Mai 2025. Der Abschlagsbetrag wird deshalb schon auf der Jahresverbrauchsabrechnung 2025 vermerkt.
 
Hinweis zur gesplitteten Abwassergebühr (GAG):
Die Abwassergebühr wird einerseits als Schmutzwassergebühr, deren Berechnungsgrundlage das bezogene Frischwasser in m³ ist und andererseits als Niederschlagswassergebühr, deren Berechnungsgrundlage die Größe der bebauten und versiegelten Grundstücksflächen in m² ist, erhoben.
Die Fortschreibung der Daten, vor allem für die Niederschlagswassergebühr, stellt für die Verwaltung einen erheblichen Aufwand dar. Die Bürgerinnen und Bürger, die eine zusätzliche Versiegelung bzw. Entsiegelung von Grundstücksflächen ohne Baugenehmigung vorgenommen haben bzw. vornehmen, werden gebeten, dies jeweils umgehend der Gemeindeverwaltung, Frau Telschow (Telefon 07962/9030-17, E-Mail ) mitzuteilen.
 
Ihr Bürgermeisteramt