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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Ausschreibung Jahresprogramm 2025

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Ausschreibung Jahresprogramm 2025 (Bild vergrößern)

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.


Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. 
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.


Sie planen die Umnutzung einer vorhandener Bausubstanz, planen Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), planen einen Neubau unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe in einer Baulücke oder die Baureifmachung eines Grundstücks?
Evtl. könnte hierfür die ELR-Förderung in Frage kommen.


Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Gemeinde gestellt werden. 
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Bohn, Tel. 07962/9030-19, E-Mail: , um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.  


Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.


Weitere Informationen über die Fördervorraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter 

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/