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Wichtige Hinweise für Hundehalter

Wichtige Hinweise für Hundehalter (Bild vergrößern)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


als Hundehalter tragen Sie eine besondere Verantwortung, sowohl im Ortsgebiet als auch in der freien Natur. Das Ortsrecht unserer Gemeinde und die gesetzlichen Regelungen in Baden-Württemberg setzen klare Maßstäbe, um Sicherheit und Sauberkeit zu gewährleisten.


Leinenpflicht im Ortsbereich
Gemäß unserer Gemeindeverordnung müssen Hunde im Innenbereich an der Leine geführt werden. Auch außerhalb dieses Bereichs dürfen Hunde nicht ohne Begleitung und ohne die Möglichkeit der unmittelbaren Kontrolle durch Zuruf frei umherlaufen.


Leinenpflicht im Wald
Zusätzlich gilt in Baden-Württemberg eine Leinenpflicht im Wald, besonders während der Brut- und Setzzeit. Diese Regelung dient dem Schutz von Wildtieren und der Vermeidung von Störungen in sensiblen Naturräumen.


Verunreinigung durch Hunde
Hundehalter sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grünanlagen oder fremden Vorgärten verrichtet. Sollte dies dennoch passieren, ist der Hundekot unverzüglich zu beseitigen. 


Herzlichen Dank für Ihre Rücksichtnahme!