Fischereischeine - neue Gebühren
Zum 1. Januar 2024 treten die Änderungen der Landesfischereiverordnung und der Verordnung zur Festsetzung der Fischereiabgabe nach der Unterseefischereiordnung in Kraft. Damit wird die Fischereiabgabe von 8,00 auf 12,00 Euro erhöht.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu allen Fischereischeinen und den jeweiligen Gebühren.
Neuausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit
1 Jahr gültig 27,00 Euro
5 Jahre gültig 80,00 Euro
10 Jahre gültig 140,00 Euro
Verlängerung eines Fischereischeines auf Lebenszeit um
1 Jahr 20,00 Euro
5 Jahre 68,00 Euro
10 Jahre 128,00 Euro
Jugendfischereischein (vom 10. bis 16. Lebensjahr) 10,00 Euro